Statuten

Artikel 1   Name, Sitz

Unter dem Namen "Elternverein Region Gerzensee" besteht mit Sitz in Gerzensee ein Verein gemäss Bestimmungen der Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Artikel 2   Zweck

Zweck des Vereins ist:

a) die Organisation und Durchführung von Kursen und Vorträgen;
b) die Organisation von Veranstaltungen für Eltern und Kinder;
c) die Förderung sinnvoller Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit oder Absprache mit bestehenden Vereinen und Organisationen.

Artikel 3   Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Elternverein steht jedermann offen.

Die Mitglieder bezahlen den jährlichen, von der Hauptversammlung festgesetzten Betrag.

Juristische Personen sowie Verwaltungen und Betriebe können Kollektivmitglieder mit grösseren Jahresbeiträgen werden.

Der Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche Mitteilung jeweils auf die Hauptversammlung erklärt werden. Ein Mitglied, welches trotz erfolgter Mahnung zwei Jahre nicht bezahlt hat, gilt als ausgetreten.

Artikel 4   Organisation

Die Organe des Vereins sind:

a) die Hauptversammlung;
b) der Vorstand;
c) die Rechnungsrevisoren/innen.

Artikel 5   Hauptversammlung

5.1 Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Eine ausserordentliche Hauptversammlung tritt zusammen, wenn es der Vorstand beschliesst oder wenigstens ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.

Die Hauptversammlung wird vom Vorstand einberufen.
Spätestens zwei Wochen vor der Zusammenkunft sind die Mitglieder schriftlich über die traktandierten Geschäfte zu orientieren.

Anträge aus dem Mitgliederkreis müssen dem Vorstand (zu Handen der Hauptversammlung) mindestens eine Woche vorher schriftlich eingereicht werden.

5.2 Die Hauptversammlung ist zuständig für:

a) Entgegennahme der Jahresberichtes und des Jahresprogammes;
b) Genehmigung der Jahresabrechnung und des Budgets;
c) Festsetzung der Mitgliederbeiträge;
d) Wahl und Abberufung des Vorstandes und der Revisionsstelle;
e) Ausschluss von Mitgliedern;
f) Beschlussfassung über Statutenänderungen und –Ergänzungen;
g) Erledigung aller Geschäfte, für die der Vorstand nicht zuständig ist, oder die von ihm an der Hauptversammlung getragen werden;
h) Auflösung des Vereins.

5.3 An der Hauptversammlung sind stimmberechtigt:

a) jedes Einzelmitglied;
b) bis zu zwei Vertreter jedes Kollektivmitgliedes;
c) die Vorstandsmitglieder.

5.4 Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Bei Stimmgleichheit fällt dem Präsidenten/der Präsidentin der Stichentscheid zu.

Ausnahmen siehe Statutenrevisionen und Auflösung des Vereins.

Artikel 6   Vorstand

6.1 Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern.

Der Vorstand konstituiert sich selbst indem er eine/n Präsidenten/in, nach Möglichkeit eine/n Vizepräsidenten/in, eine/n Sekretär/in und eine/n Kassier/in bestimmt.

Die Amtsdauer jedes Vorstandsmitgliedes dauert bis zur nachfolgenden Hauptversammlung. Die Demission aus dem Vorstand ist jeweils mindestens drei Monate vor der Hauptversammlung schriftlich zu Handen des Vorstandes mitzuteilen.

6.2 Die rechtsverbindliche Unterschrift des Vereins führen der/die Präsident/in oder der/die Vizepräsident/in zusammen mit der/der Sekretär/in oder dem/der Kassier/in.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und erledigt laufende Geschäfte.

Drei Vorstandsmitglieder können die Einberufung einer Sitzung verlangen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

6.3 Dem Vorstand obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

a) Vertretung des Vereins nach aussen;
b) Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung;
c) Einberufung und Leitung der Hauptversammlung;
d) Führung der Vereinsbuchhaltung;
e) Einsetzen von Arbeitsgruppen;
f) Erstellen des Jahresberichtes und der Jahresrechnung/Budgets.

Artikel 7   Die Rechnungsrevisoren/innen

Die Hauptversammlung wählt zwei Revisoren/Revisorinnen für eine unbegrenzte Amtsdauer.

Die Rechnungsrevisoren/innen prüfen jährlich mindestens einmal das Kassabuch sowie die Jahres- und Vermögensrechnung des Vereins. Sie erstellen den Revisorenbericht zuhanden der Hauptversammlung.

Das Vereinsjahr beginnt am 1 . Januar und dauert bis am 31. Dezember.

Artikel 8   Finanzielles

Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus:

a) den Mitgliederbeiträgen;
b) freiwilligen Zuwendungen und Schenkungen;
c) Erträgen aus Veranstaltungen.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen.

Artikel 9   Statutenrevison

Änderungen und Ergänzungen der Statuten können an einer Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.

Die Statutenrevision muss auf der Traktandenliste der beschliessenden Hauptversammlung sein.

Artikel 10   Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins kann nur an einer ordentlichen oder zu diesem Zweck und unter Angabe des Traktandums einberufenen Hauptversammlung Beschluss gefasst werden.

Der Auflösungsbeschluss bedarf zu seiner Gültigkeit der Zustimmung von mindestens 4/5 der anwesenden Stimmberechtigten.

Nach Regelung der Verbindlichkeiten des Vereins geht ein allfälliges Restvermögen an die Gemeinde, zu Gunsten des Kindergartens und der Schule, über.

 

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Die vorliegenden Statuten sind anlässlich der Hauptversammlung vom 5. Mai 2021 genehmigt worden und treten ab sofort in Kraft.

 

Gerzensee, 5 Mai 2021

Elternverein Region Gerzensee

 

Die Präsidentin
Danielle Wiedmer

Die Sekretärin
Corinne Hunziker

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